
DRAPALIN ist die neue Marke für hochqualitatives medizinisches Cannabis auf dem deutschen Markt
Mit Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ am 10. März 2017 wurden die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert. Damit sind medizinische Cannabisblüten durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig geworden.
Nach Bekanntwerden der somit erfolgten Reform des Betäubungsmittelrechts entstand bei den Gründern die Idee, ein Großhandelsunternehmen für medizinisches Cannabis auf dem deutschen Markt aufzubauen.
So wurde im Dezember 2017 durch das Gründerteam bestehend aus Ilya Garev, Lana Korneva, Anne-Sophie Cavar, Konstantin Lubsky und Ivan Garev die Firma DRAPALIN Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in München ins Leben gerufen.
Unser Team hat sich zum Ziel gesetzt, das Umfeld des medizinischen Cannabismarktes zu verbessern, indem wir Ärzten, Apothekern und Großhändlern ein umfangreiches Logistiknetzwerk, ein den Regularien des deutschen Marktes entsprechendes Qualitätsprodukt, umfassende Informationsunterstützung und ein hohes Serviceniveau bieten.
DRAPALIN strebt an, ein global ausgerichtetes Unternehmen mit einer vertikal integrierten Struktur zu werden, die es ermöglicht, den gesamten Lebenszyklus des Produkts – vom Anbau über die Verarbeitung bis zum Vertrieb – zu kontrollieren.
Unser Ziel ist es, ein hohes Vertrauen in der medizinischen Fachwelt zu gewinnen und das Wohl der Patienten in Deutschland zu fördern.











Unsere Lizenzen
Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Abs. 1 AMG, erteilt durch die Regierung von Oberbayern:
Diese Erlaubnis stellt die grundlegende Berechtigung dar, Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland als Großhändler in den Verkehr zu bringen. Sie berechtigt zur Abgabe an Apotheken oder andere Großhändler, jedoch nicht direkt an Patienten, da dies nach deutschem Recht Apotheken vorbehalten ist.
DRAPALIN erhielt die Großhandelserlaubnis erstmals im September 2019.Unsere Lizenzen
Bescheinigung über die GDP-Konformität eines Großhändlers gemäß Art. 111 der Richtlinie 2001/83/EG, ausgestellt von der Regierung von Oberbayern:
Mit der GDP-Bestätigung („Good Distribution Practice“) wird einem pharmazeutischen Großhändler bescheinigt, dass seine gesamte Distributionskette – einschließlich Logistik, Lagerung und Transport – den Qualitätsanforderungen des EU-GDP Leitfadens entspricht.
DRAPALIN erhielt sein GDP-Zertifikat erstmals im September 2019.Unsere Lizenzen
Bescheinigung der GMP-Konformität eines Herstellers nach Art. 111 (5) der Richtlinie 2001/83/EG, ausgestellt durch die Regierung von Oberbayern:
Das GMP-Zertifikat (“Good Manufacturing Practice”) belegt, dass der zertifizierte Hersteller die für die Herstellung von Arzneimitteln erforderlichen Qualitätsstandards erfüllt. Innerhalb der Europäischen Union dürfen nur Arzneimittel vertrieben werden, die nach den EU-GMP-Standards hergestellt werden. DRAPALIN hat einen Hersteller von medizinischem Cannabis auf seinem Weg zur GMP-Zertifizierung durch die Regierung von Oberbayern erfolgreich beraten und begleitet.
Unsere Lizenzen
Registrierung als Wirkstoffhersteller nach § 67 Abs. 1 AMG in Verbindung mit § 64 Abs. 3g AMG, erfolgt durch die Regierung von Oberbayern:
Hersteller und Großhändler von Wirkstoffen sind verpflichtet, den zuständigen Behörden ihre Tätigkeit anzuzeigen. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehr dieser Produkte von den Regulierungsbehörden überwacht werden kann. Darüber hinaus sind die betreffenden Unternehmen in einer offiziellen Datenbank registriert:
http://eudragmdp.ema.europa.eu
UNSERE UNTERNEHMENSWERTE
Wir vertreten unsere Unternehmenswerte aus tiefster Überzeugung und verwirklichen diese mit voller Leidenschaft.
Auf Grundlage dieser Prinzipien konzentrieren wir uns auf die Erreichung höchster Standards in unserer operativen Tätigkeit als pharmazeutischer Großhändler.