Antrag auf Kostenübernahme von Cannabis durch die Krankenkasse
Einleitung
Seit März 2017 haben Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Therapie mit medizinischem Cannabis. Die Kosten dafür werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Der Patient muss dafür einen Antrag stellen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die folgenden Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfüllt sein:
- Schwerwiegende Erkrankung: Die Erkrankung muss eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensqualität des Patienten zur Folge haben.
- Therapieziel mit etablierten Methoden nicht zu erreichen: Eine anerkannte Behandlungsmethode steht entweder nicht zur Verfügung oder diese ist dem Patienten nach Meinung des behandelnden Arztes nicht zumutbar, weil es unvertretbare Nebenwirkungen damit geben könnte
- Erwartung eines therapeutischen Nutzens: Es muss ein begründeter Verdacht auf einen therapeutischen Nutzen von Cannabis bestehen.
Antragstellung
Der Antrag auf Kostenübernahme wird bei der Krankenkasse des Patienten gestellt. Er sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Ärztlicher Befundbericht: Dieser Bericht sollte die Diagnose, die Schwere der Erkrankung und die bisherigen Therapien detailliert beschreiben.
- Ärztliche Therapieeinschätzung: Was ist das Behandlungsziel der Cannabistherapie, welche Beschwerden sollen beseitigt werden? Warum ist Cannabis geeignet? Welche Berichte gibt es dazu in der Literatur?
- Ärztlicher Behandlungsvorschlag: Der Arzt muss konkret ausführen, welche Art von Cannabismedikation er zur Erreichung des Therapieziels einsetzen möchte.
Bewilligung
Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet dann über die Bewilligung. Die Entscheidung wird dem Patienten schriftlich mitgeteilt.
Beispiele von verschiedenen Krankenkassen in Deutschland
Die folgenden exemplarisch angeführten Krankenkassen haben in der Vergangenheit bereits Kosten für Cannabis-Therapien übernommen:
- AOK: Die AOK übernimmt die Kosten für Cannabis-Therapien bei chronischen Schmerzen, Spastik, Übelkeit und Erbrechen im Rahmen der Chemotherapie sowie bei Epilepsie.
- Barmer: Die Barmer übernimmt die Kosten für Cannabis-Therapien bei chronischen Schmerzen, Spastik, Übelkeit und Erbrechen im Rahmen der Chemotherapie sowie bei Tourette-Syndrom.
- Techniker Krankenkasse (TK): Die TK übernimmt die Kosten für Cannabis-Therapien bei chronischen Schmerzen, Spastik, Übelkeit und Erbrechen im Rahmen der Chemotherapie sowie bei HIV/AIDS.
Kostenübernahme von Cannabis: Genehmigungsvorbehalt und alles Wichtige

Genehmigungsvorbehalt: Was bedeutet das?
Das Gesetz benennt keine konkreten Anwendungsfälle für medizinisches Cannabis. Krankenkassen müssen einen eingereichten Antrag genehmigen, wenn die Therapie zu deren Lasten erfolgen soll.
Antragstellung und Prüfung
Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Die Kassen leiten u. U. den Antrag zur weitergehenden Begutachtung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiter.
Chancen auf Kostenübernahme
- Knapp zwei Drittel der Anträge werden genehmigt
- Gründe für eine Ablehnung können unterschiedlicher Natur sein
- Urteile sind uneinheitlich und variieren je nach Krankenkasse.
- Private Krankenkassen: Keine Genehmigungsvorbehalte, aber Tarifabhängigkeit.
Selektivverträge: Modell für die Zukunft?
- Vertrag ohne Genehmigungsvorbehalt: automatische Kostenübernahme
- Ärzte müssen Weiterbildung absolvieren.
- Zukunftsmodell mit Potenzial für schnellere Entscheidungen.
Aktueller Stand: Antrag auf Kostenübernahme
- Vollständiger Antrag und glaubhafte Argumentation erhöhen die Chancen.
- CBD: Verschreibung möglich, Kostenübernahme je nach Fall.
Kostenübernahme von CBD durch die Krankenkasse
Ärzte dürfen CBD in Arzneibuchqualität (Deutsches Arzneibuch, DAB) verschreiben. Seit 2017 unterliegt dies sogar der Verschreibungspflicht. Man benötigt also zwingend ein Rezept. In diesem Fall können Patienten ebenfalls die Kostenübernahme beantragen. Dies kann besonders sinnvoll sein, wenn größere Mengen oder höhere Konzentrationen von CBD benötigt werden, oder vor allem auch, wenn der Arzt das Therapieziel durch eine geeignete, freie Kombination aus CBD und THC (etwa aus Blüten) erreichen möchte. Teilweise wird auch niedrig konzentriertes CBD frei verkauft. Nach einer EU-Verordnung ist das aber rechtlich nicht erlaubt. Eine Kostenübernahme sollte man daher gar nicht erst versuchen.
Im Gegensatz zu Cannabispräparaten enthalten ärztlich verordnete CBD-Präparate kaum oder praktisch gar kein THC. Daher stehen die Chancen auf eine Kostenübernahme von CBD durch die Krankenkasse gut, insbesondere wenn die Behandlung mit medizinischem Cannabis aufgrund des THC-Gehalts zu viele Nebenwirkungen verursachen würde.
Endlich grünes Licht: Was nun?
Freude! Die Krankenkasse hat Ihren Antrag auf eine Cannabis-Therapie bewilligt. Jetzt kann es endlich losgehen!

Die nächsten Schritte:
- Bescheid abwarten: Die Krankenkasse schickt Ihnen einen offiziellen Bescheid mit allen wichtigen Details zu.
- Rezept holen: Ab zum Arzt! Mit dem Bescheid bekommen Sie ein Kassenrezept für ein genehmigtes Cannabis-Präparat.
- Dosierung finden: Anders als bei anderen Medikamenten ist die Dosierung individuell. Sie starten niedrig und steigern sich langsam, bis die gewünschte Wirkung eintritt, je nach ärztlicher Anweisung.
- Körpergefühl beobachten: Spüren Sie Nebenwirkungen oder ist die Wirkung nicht optimal? Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber! Anpassungen sind möglich.
- Geduld haben: Ihr Körper muss sich an die Therapie gewöhnen. Cannabis ist kein akut wirkendes Arzneimittel. Nebenwirkungen klingen oft ab, die Wirkung bessert sich.
- Vertrauen auf den Arzt: Die Auswahl des Präparats liegt beim Arzt, der Ihre Bedürfnisse am besten kennt.
Wichtig:
- Keine Selbstmedikation: Cannabis ist ein Medikament und sollte nur nach ärztlicher Anweisung eingenommen werden.
- Offene Kommunikation: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über alle Fragen und Bedenken.
- Zusammenarbeit: Die richtige Dosierung und Therapieform finden sie gemeinsam!
Antrag abgelehnt? Jetzt handeln!
Enttäuschung? Frust? Kopf hoch! Nach einer Ablehnung des Antrags auf Cannabis auf Rezept gibt es mehrere Möglichkeiten.
Die ersten Schritte:
- Ablehnungsschreiben verstehen: Lesen Sie den Bescheid genau durch und notieren die Gründe für die Ablehnung.
- Widerspruch prüfen: Sind die Ablehnungsgründe berechtigt? Zweifeln Sie an der Entscheidung? Dann ist ein Widerspruch möglich!
- Begründung erstellen: Formulieren Sie Ihre Einwände schriftlich mit stichhaltigen Argumente für Ihre Position.
- Ärztliche Unterstützung einholen: Bitten Sie Ihren Arzt um eine Stellungnahme, die Ihre Beschwerden und den möglichen Nutzen einer Cannabistherapie unterstreicht.
- Fristen beachten: Legen Sie Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids ein.
Widerspruchsverfahren:
- Bearbeitungsdauer: Die Länge variiert und kann durch Recherchen verlängert werden.
- Widerspruchsausschuss: Bei fehlenden neuen Erkenntnissen entscheidet der Ausschuss final.
- Sozialgericht: Bei Ablehnung durch den Ausschuss besteht die Möglichkeit zur Klage.
Alternativen:
- Privatrezept: Die Medikamente werden dabei trotz ärztlicher Verschreibung selbst bezahlt. (Achtung: hohe Kosten!)
- Schwarzmarkt: Vermeiden Sie unbedingt die illegale Selbstmedikation mit unbekanntem Cannabis! Das ist keine Option.
Fazit
Die Kostenübernahme von Cannabis ein langwieriger Prozess mit vielen Unsicherheiten. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Lassen Sie sich von einem Arzt beraten, ob Cannabis für Sie eine geeignete Therapieoption sein könnte.